Quantcast
Channel: Anke Mohadjer-Trittin (w) – Monsieur Santé
Viewing all articles
Browse latest Browse all 12

Kann ich die Arztrechnung mit der Stoppuhr kontrollieren? – TARMED-Orientierungslauf (6)

$
0
0

ZeitmanagmentMit einer Stoppuhr bewaffnet zum Arzt zu gehen, um hinterher die Arztrechnung bequem zu kontrollieren: das klappt in den meisten Fällen leider nicht. Die im TARMED mögliche Vermischung von Tarifpositionen, die nach der Systematik des Zeittarifs funktionieren, mit denjenigen Tarifpositionen, die nach der Systematik des Einzelleistungstarifs verrechnet werden dürfen, führt dazu, dass reine Zeitkontrollen nicht immer möglich sind.

Schlägt man den Patienten vor, sie sollen mit der Stoppuhr zum Arzt gehen, damit sie anhand der gemessenen Behandlungszeit hinterher in der Lage sind, die verrechnete Zeit zu kontrollieren, dann informiert man ungenügend und hilft nur dabei, den TARMED-Dschungel noch weiter wuchern zu lassen. Sind gestoppte und verrechnete Zeit nicht deckungsgleich, kann die Arztrechnung nämlich trotzdem korrekt sein.

Die Krux mit den Systemen
Der TARMED beinhaltet unterschiedlichen Systematiken. Auf der Arztrechnung werden nicht nur Zeit- sondern u.a. auch so genannte Handlungsleistungen verrechnet. Die ersteren sind erkennbar an der Zeitangabe im Titel, bei letzter fehlt dort die Zeitangabe. Im fünften Teil des TARMED-Orientierungslaufs sind Zeitleistungen, die nach der Zeittarifsystematik verrechnet werden, vorgestellt worden. Bei dieser Systematik wird der effektiv benötigte Zeitaufwand zur Erbringung der Leistung verrechnet. Dazu gehören die beschriebenen Grundkonsultationen (erste, weitere, letzte 5 Minuten). Solange sich auf der Rechnung lediglich TARMED-Zeitleistungen befinden, also zum Beispiel die häufigen Grundkonsultationen, dann kann eine Kontrolle der aufgewendeten Zeit stimmig vollzogen werden. Einfach addieren: fertig! Zeittarifpositionen machen mit 40% einen sehr grossen Teil des TARMED-Volumens aus.

Sobald aber sogenannte Einzelleistungstarifpositionen (Handlungsleistungen) mit in die Arztrechnung einfliessen, geht das nicht mehr. Bei diesen Positionen ist der effektiv benötigte Zeitaufwand zur Erbringung der Leistung für die Verrechnung nicht relevant. Einzelleistungspositionen beziehen sich auf spezielle medizinische Tätigkeiten. Sie haben zwar eine bestimmte hinterlegte Zeit angegeben, diese ist aber eine Durchschnittszeit und hat nichts mit der tatsächlich aufgewendeten Zeit zu tun. Werden diese Positionen verrechnet, kommt es darauf an, was genau in der Behandlung oder Untersuchung gemacht wurde und ob die Leistung der verrechneten Position genau entspricht.

Als Beispiel für eine Einzelleistungstarifposition führe ich hier die „Kleine Untersuchung durch den Facharzt für Grundversorgung“ an:

KleineUntersuchung

Quelle: TARMED 1.08.0000: Version 01.06.2012: 01.08.0000 aus www.tarmedsuisse.ch

Die Kleine Untersuchung wird häufig von Hausärzten benutzt. Sie ist eine der TOP 8 Leistungen (Platz 6), die ich in meinem vorletzten Blog vorgestellt habe. Sie hat eine normativ hinterlegte (durchschnittliche) Zeit für die ärztliche Leistung von 15 Minuten. Ob der Arzt jetzt für seine Leistung tatsächlich 15 Minuten braucht oder vielleicht nur 10 Minuten, ist bei der Verrechnung der Position nicht relevant. Auch wenn er im Gegenteil das Doppelte der Zeit bräuchte, kann er die Kleine Untersuchung nur einmal verrechnen. Wenn nun ein Patient eine Rechnung, die aus 5 Minuten Konsultation plus Kleiner Untersuchung besteht, kontrollieren will und er nur mit seiner gestoppten Zeit auf die Rechnungsprüfung vorbereitet ist, dann kann er zu Fehlschlüssen kommen. Hatte er zum Beispiel 14 Minuten Gesamt-Kontakt mit dem Arzt per Stoppuhr gemessen und tatsächlich sind eine Kleine Untersuchung (15 Minuten) und zusätzlich Konsultation, erste 5 Minuten verrechnet, dann kann die Rechnung durchaus stimmen, auch wenn die Behandlung eigentlich kürzer war als der Patient unter Hinzunahme des TARMED zusammengerechnet hat. Der Arzt hat bei der Kleinen Untersuchung einfach schneller gearbeitet.

Neben der Überprüfung, ob die Zeittarifangaben wirklich stimmen, ist es also für Patienten wichtig, zu kontrollieren ob die Tätigkeiten, die in den «Nichtzeittarifpositionen» beschrieben werden, auch wirklich vollzogen wurden. Wie geht das beispielsweise bei der Kleinen Untersuchung? In diesem Fall kann man bei TARMEDSuisse im Onlinebrowser (www.tarmedsuisse.ch) unter der Position nachlesen und schauen, was dort beschrieben steht (siehe Bild-Ausschnitt oben).

In der medizinischen Interpretation heisst es dort, dass die Leistung mindestens die folgenden Teile beinhalten muss:

  • Gewicht und allenfalls Länge
  • orientierende Allgemeinbeurteilung
  • Haut kursorisch, Mund/Zähne, Rachen/Hals, Trommelfell (Kind)
  • physikalische Untersuchung der Thoraxorgane (Organe im Brustkorb)
  • Puls, Blutdruck (Erwachsene)
  • physikalische Untersuchung des Abdomens (Bauch)

Eine Kontrollmöglichkeit ist also auch bei Einzelleistungstarifpositionen durchaus möglich! Nur eben nicht mit Stoppuhr.

Zusammengefasst zwei Tipps:

  1. Überprüfen, ob die Zeitangaben der Zeittarifpositionen stimmen
  2. Überprüfen, ob die medizinischen Leistungen der anderen Positionen wirklich erbracht wurden (siehe auch www.tarmedsuisse.ch)
Zwei verschiedene Tarifsystematiken für medizinischen Leistungen: 
Zeittarif = Zeittarifpositionen; zur Abrechnung von Zeitleistungen, der Zeitaufwand steht im Titel
Beispiel: 00.0010 Konsultation, erste 5 Min. (Grundkonsultation)
Einzelleistungstarif = Einzelleistungstarifpositionen; zur Abrechnung von Handlungsleistungen, kein Zeitaufwand im Titel
Beispiel: 00.0410 Kleine Untersuchung durch den Facharzt für Grundversorgung

Hier an unserem Info-Schalter auf Facebook, können Sie Ihre Fragen zur Krankenversicherung und zum Schweizer Gesundheitssystem stellen. Zu Fragen rund um die Arztrechnung: tarmed@santesuisse.ch.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 12